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In der Pfarreiengemeinschaft Um Maria Sondheim wird die Feier öffentlicher Gottesdienste gemäß den Vorgaben der Diözese schrittweise wieder aufgenommen. Beginn ist am Sonntag, 10. Mai um 18:00 Uhr mit einer Maiandacht in Maria Sondheim.

Ab dem 17. Mai finden in der Wallfahrtskirche an Sonn- und Feiertagen wieder um 10:30 Uhr öffentliche Gottesdienste statt. Zunächst in Form von Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung. Ab 24. Mai ist geplant, solche Feiern auch in weiteren Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft durchzuführen.

Kleinere Feiern wie Maiandachten oder Rosenkranzgebete können in allen Gemeinden bereits vor diesem Zeitpunkt stattfinden. Sie werden zunächst nur innerhalb der Ortschaften veröffentlicht, um die Umsetzung der hohen Auflagen durch Staat und Kirche zu erleichtern und im kleinen Rahmen erste Erfahrungen damit zu sammeln.

In Maria Sondheim werden aufgrund des vorgeschriebenen Mindestabstandes nur 58 Gläubige Platz finden und diesen von Ordnern angewiesen bekommen. Beim ersten Sonntagsgottesdienst wird ein Außenlautsprecher am Seiteneingang für alle, die keinen Platz mehr erhalten haben, den Gottesdienst übertragen. Auch dort ist der geforderte Mindestabstand zu wahren.

Für alle Andachten, gemeinsamen Gebete und Gottesdienste gilt weiterhin, dass sowohl innerhalb wie außerhalb der Kirche eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen ist. Ein eigenes Gotteslob ist mitzubringen. Keine Teilnahme ist möglich für Menschen, die unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt haben. Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, wird empfohlen, von einer Teilnahme abzusehen.

Für die Gottesdienste in Maria Sondheim wird es kein Anmeldeverfahren geben. Eine halbe Stunde vor Beginn ist Einlass ausschließlich am Haupteingang der Kirche. Wenn die markierten Plätze belegt sind und in jedem Fall während des Gottesdienstes ist das Betreten der Kirche nicht mehr möglich. Sollten sich Warteschlangen bilden, ist das Einhalten des Mindestabstandes untereinander erforderlich.

Die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft und in den Gemeinden bitten die Gläubigen um Verständnis für die Beeinträchtigungen, die die Erfüllung der Auflagen mit sich bringen.

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